Zertifizierung oder Erklärung nach TR ZU 018

Das TR ZU 018 sieht drei Formen vor: die Typgenehmigung des Fahrzeugtyps, das Konformitätszertifikat und die Konformitätserklärung. Die beiden letzten greifen vor allem bei Bauteilen und Ersatzteilen. Der Unterschied zwischen ihnen liegt darin, wo die Verantwortung sitzt und wie weit die Kontrolle durch Dritte reicht.
Die drei Formen
Das TR ZU 018/2011, Über die Sicherheit von Radfahrzeugen, sieht vor:
- die Typgenehmigung des Fahrzeugtyps;
- das Konformitätszertifikat;
- die Konformitätserklärung.
Zertifizierung und Erklärung kommen vor allem bei Fahrzeugbauteilen und Ersatzteilen zum Einsatz. Vollständige Fahrzeuge gehen über die Typgenehmigung.
Zertifizierung
Ein Verfahren der Konformitätsbewertung, das zwingend unter Beteiligung einer akkreditierten Zertifizierungsstelle abläuft.
- die Beteiligung einer Zertifizierungsstelle ist zwingend;
- geprüft wird in akkreditierten Laboren;
- eine Bewertung der Fertigung oder des Qualitätsmanagementsystems ist möglich;
- die Verantwortung wird mit der Zertifizierungsstelle geteilt.
Die Zertifizierung gilt für Produkte mit höherem Sicherheitsrisiko.
Erklärung
Ein Verfahren, in dem der Antragsteller die Erfüllung der Anforderungen in eigener Verantwortung erklärt.
- die Erklärung wird von einer akkreditierten Stelle registriert;
- geprüft werden darf im eigenen Labor des Antragstellers oder in einem fremden;
- der Antragsteller stellt die Nachweisgrundlage selbst zusammen.
Gegenüberstellung
| Zertifizierung | Erklärung | |
|---|---|---|
| Zertifizierungsstelle | Beteiligung zwingend | Registriert die Erklärung |
| Prüfung | Akkreditierte Labore | Eigenes oder fremdes Labor |
| Nachweisgrundlage | Gemeinsam mit der Stelle | Vom Antragsteller |
| Verantwortung | Geteilt | Allein beim Antragsteller |
| Kontrolltiefe | Strenger | Vereinfacht |
Kaufmännisch zählt die vorletzte Zeile. Eine Erklärung ist genau deshalb günstiger und schneller, weil der Antragsteller die Haftung allein trägt, die sonst eine Zertifizierungsstelle mitträgt.
Was über die Form entscheidet
- die Produktart;
- der Verwendungszweck;
- die Auswirkung auf die Fahrzeugsicherheit;
- die Anforderungen und Produktlisten des TR ZU 018.
Das ist eine Feststellung, keine Präferenz. Eine falsche Einstufung führt zu zurückgewiesenen Unterlagen, zu Bußgeldern und zu Problemen beim Marktzugang, und der Fehler zeigt sich bei der Zollabfertigung oder in der Marktüberwachung, nicht bei der Antragstellung.
Quellen
- TR ZU 018/2011, Über die Sicherheit von Radfahrzeugen, Eurasische Wirtschaftskommission
- Beschluss des Kollegiums der Eurasischen Wirtschaftskommission Nr. 77 vom 14. Juli 2015, Produktlisten zum TR ZU 018
Häufige Fragen
Welche Formen der Konformitätsbewertung kennt das TR ZU 018?
Drei: die Typgenehmigung des Fahrzeugtyps, das Konformitätszertifikat und die Konformitätserklärung. Zertifizierung und Erklärung greifen vor allem bei Fahrzeugbauteilen und Ersatzteilen, nicht bei vollständigen Fahrzeugen, für die die Typgenehmigung gilt.
Worin unterscheidet sich die Zertifizierung von der Erklärung?
Die Zertifizierung verlangt zwingend die Beteiligung einer akkreditierten Zertifizierungsstelle, Prüfungen in akkreditierten Laboren und gegebenenfalls eine Bewertung der Fertigung oder des Qualitätsmanagementsystems, wobei die Verantwortung mit der Stelle geteilt wird. Bei der Erklärung bestätigt der Antragsteller die Konformität in eigener Verantwortung und stellt die Nachweisgrundlage selbst zusammen.
Was entscheidet darüber, welche Form greift?
Die Produktart, der Verwendungszweck, die Auswirkung auf die Fahrzeugsicherheit sowie die Anforderungen und Produktlisten des TR ZU 018. Das ist keine Wahl: Eine falsche Einstufung führt zu zurückgewiesenen Unterlagen, zu Bußgeldern und zum Verlust des Marktzugangs.
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